Als Wahlärztin kann ich nicht direkt mit den Krankenkassen abrechnen. Sie müssen zunächst die Behandlung selbst bezahlen und bekommen von mir eine Rechnung. Diese können Sie bei der Krankenkasse einreichen. Die Höhe der Rückerstattung ist abhängig von Ihrer Krankenversicherung. Bis zu 80 % des jeweiligen Kassentarifes wird Ihnen von der Krankenkasse erstattet. Einige Zusatzversicherungen übernehmen die Bezahlung des Wahlarzthonorars.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen anderen niedergelassenen Augenfacharzt im gleichen Abrechnungszeitraum Ihrer Krankenkasse aufsuchen, wird von den Krankenkassen kein Kostenersatz gewährt.
Birkenweg 14
4143 Neustift im Mkr.
Österreich
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